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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weiterbildung und Nachhilfe > Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktuelle Fassung vom 23.01.2025

§1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle in

BOSPHORUS Education KG
Simmeringer Hauptstraße 38/3/R3
A-1110 Wien

abgehaltenen Nachhilfestunden und Kurse in Präsenzform sowie als Fernunterricht über elektronische Endgeräte wie einen Computer oder Tablet für alle Teilnehmer/innen jetzt und in Hinkunft. Die hievon abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Im Folgenden werden alle angebotenen Nachhilfestunden oder sonstige Bildungsangebote wie Kurse als „Fortbildung“ bezeichnet.

§ 2 Anmeldung zu Fortbildungen

Anmeldungen zu allen angebotenen Fortbildungen der BOSPHORUS Education erfolgen elektronisch über www.bosphorus-education.at oder durch persönliches Erscheinen im Institut.

Mit dem Ausfüllen des elektronischen Anmeldeformulars oder mit der Unterschrift bestätigt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BOSPHORUS Education gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 3 Rücktrittsrecht

Wurde eine Anmeldung zu Fortbildungen nicht in den Geschäftsräumen der BOSPHORUS Education durchgeführt, besteht gemäß Konsumentenschutzgesetz ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Die Frist dafür beginnt mit dem Tag der Anmeldung zur betreffenden Fortbildung. Das Rücktrittschreiben (per Post oder E-Mail) muss innerhalb der gesetzlichen Frist an BOSPHORUS Education gerichtet werden.

Von Rücktrittsrecht ausgenommen sind all jene Anmeldungen, die durch persönliches Erscheinen in den Geschäftsräumen erfolgt sind.

§ 4 Stornierung

Mit dem Rücktritt vor Beginn der Fortbildung, jedoch außerhalb der gesetzlichen 14 Tage, werden 50% der Fortbildungsgebühr in Rechnung gestellt.

Sollte ein Rücktritt nach Beginn der Fortbildung stattfinden, wird 100% der Fortbildungsgebühr in Rechnung gestellt.

BOSPHORUS Education behält sich das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen die unter § 11 angeführten Punkte, die Anmeldung eines Teilnehmers/ einer Teilnehmerin zu einer Fortbildung zu annullieren.

Wurde die Gebühr für die angebotene Fortbildung durch den ausgeschlossenen Teilnehmer/ die ausgeschlossene Teilnehmerin zum Ausschlussdatum vollständig oder nur teilweise entrichtet, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.

§ 5 Mindestvertragsdauer sowie Kündigungsfrist für Fortbildungen

Jede Anmeldung zu einer Fortbildung in BOSPHORUS Education stellt rechtlich gesehen einen Vertrag dar. Die Mindestvertragsdauer beläuft sich auf die in der Anmeldung zu einem gebuchten Fortbildungspaket festgesetzte Dauer. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten endet der Vertrag mit dem Monatsletzten der Mindestvertragsdauer. Liegt eine Versäumnis bei der Einhaltung der Kündigungsfrist, so verlängert sich die Vertragsdauer immer wieder um drei Monate, bis die Kündigung eingereicht wurde. Das Kündigungsschreiben ist formlos jedoch schriftlich bei BOSPHORUS Education einzureichen.

Die Kündigung ist formlos jedoch schriftlich bei BOSPHORUS Education einzureichen.

Eine Abmeldung von der Fortbildung innerhalb der Vertragsdauer ist nicht zulässig. Eine Rückerstattung der Fortbildungsgebühr ist damit nicht verbunden.

§ 6 Wertanpassung

Preisegestaltung zu den angebotenen Fortbildungen können zeitlich unterschiedlich ausfallen und sind der BOSPHORUS Education vorbehalten.

§ 7 Hausordnung

Bei Präsenzunterricht gilt im gesamten Institutsbereich ausnahmslos die Hausordnung. Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin ist dazu verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten.

§ 8 Teilnahme an Fortbildungen

Nach erfolgreicher Anmeldung ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin dazu verpflichtet, an der Fortbildung teilzunehmen.

Sollten Termine seitens des Teilnehmers/ der Teilnehmerin nicht wahrgenommen werden (Versäumnis etc.), ist damit keine Minderung der Fortbildungsgebühr verbunden. Auch wird kein zusätzlicher Termin wegen der Versäumnis angeboten werden. Es liegt jedoch im Ermessen des jeweiligen Dozenten/ der Dozentin für die Fortbildung Ersatztermine anzubieten.

§ 9 Unterbrechungen

Unterbrechungen von Fortbildungen durch Dozenten/Dozentinnen können pandemie- oder krankheitsbedingt vorkommen.

Mögliche Unterbrechungen seitens der BOSPHORUS Education, die eine Verlängerung der Fortbildungsdauer zur Folge haben, werden durch nächstmögliche Ersatztermine in vollem Umfang kompensiert.

§ 10 Absage oder Verschiebung

Alle angebotenen Fortbildungen sind an Mindestteilnehmeranzahl gebunden. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl nicht eingehalten werden können, kann die BOSPHORUS Education die Fortbildung absagen oder verschieben. Bei einer Absage werden die Gebühren refundiert.

§ 11 Dozent/innen im Unterricht

BOSPHORUS Education behält sich das Recht, nach eigenem Ermessen Dozenten/ Dozentinnen zu den Fortbildungen einzuteilen. Auch liegt es im Ermessen der BOSPHORUS Education, während einer Fortbildungsperiode, Dozenten/ Dozentinnen im Bedarfsfall neu einzuteilen.

§ 12 Ausschluss von Fortbildungen

BOSPHORUS Education legt auf die gute Zusammenarbeit mit seinen Teilnehmern/innen einen großen Wert. Dieser Wert beruht auf gegenseitigen Respekt und Toleranz. Sollte beim Team der BOSPHORUS Education der Eindruck entstehen, dass Teilnehmer/innen innerhalb der Institutsräumlichkeiten oder während des Fernunterrichts menschenverachtende Aussagen, gegen das Institut gerichtete Aussagen oder randalierende Verhaltensweisen zeigen, steht dem Ausschluss des Teilnehmers/ der Teilnehmerin von der Fortbildung nichts im Weg.

Wird die Hausordnung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin nicht befolgt, kann der Teilnehmer/ die Teilnehmerin von der Fortbildung ausgeschlossen werden. Es liegt im Ermessen des Dozenten/ der Dozentin sowie der Institutsleitung, die betreffenden Teilnehmer/innen auszuschließen.

§ 13 Zahlungsfristen

Jeder Teilnehmer/ jede Teilnehmerin ist verpflichtet, die Gebühr für die gebuchte Fortbildung spätestens bis Beginn der Fortbildung zu entrichten. Bei Minderjährigen ist die elterliche Fürsorge dazu verpflichtet.

Wurde bei Teilnehmern/ Teilnehmerinnen kein Zahlungseingang festgestellt, dürfen diese an der Fortbildung nicht teilnehmen.

Alle Zahlungseingänge sind auf folgendes Unternehmenskonto zu richten:

lautend auf:             Bosphorus Education
Bankleitzahl:           20111 (Erste Bank)
Kontonummer:       850 3838 8400
BIC:                           GIBAATWWXXX
IBAN:                        AT28 2011 1850 3838 8400

§ 14 Haftungsausschluss

BOSPHORUS Education bietet professionelle Fortbildungen durch ihr Expertenteam, das nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem aktuellen Stand der Gesetze und Richtlinien lehrt. Ein Nichterreichen des Fortbildungszieles seitens des Teilnehmers/ der Teilnehmerin darf der BOSPHORUS Education nicht zur Last gelegt werden.

Teilnehmer/innen sind aufgefordert, mögliche Unstimmigkeiten sowie Fehler bei den Fortbildungsunterlagen sofort dem Dozenten/ der Dozentin bzw. dem Institut mitzuteilen.

Für abhanden gekommene Gegenstände innerhalb der Räumlichkeiten von BOSPHORUS Education übernimmt dieser keinerlei Verantwortung dafür.

§ 15 Datenschutz

Jede Anmeldung zu einer Fortbildung bildet einen Vertragsabschluss und mit ihr stimmen die Teilnehmer/innen den AGB der BOSPHORUS Education. Darüber hinaus erteilen sie mit der Anmeldung auch die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Erfassung und Verarbeitung der Personenangaben für alle betriebsinternen Vorgänge.

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind richterliche Beschlüsse. Die bei der Anmeldung durch den Teilnehmer übermittelten Personendaten wie Anrede, Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Geburtsdatum sind in seinem Einverständnis und dürfen gespeichert und für die jeweilige Buchung verwendet werden.

Der Umfang der persönlichen Daten der Teilnehmer werden nur in dem für die BOSPHORUS Education unbedingt erforderlichem Ausmaß verarbeitet und solange gespeichert, bis dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgabe in der BOSPHORUS Education notwendig ist.

Auf Wunsch des Teilnehmers/ der Teilnehmerin erstellt die BOSPHORUS Education Kostenvoranschläge für Förderstellen, bei der die Weiterleitung von persönlichen Daten notwendig ist. Teilnehmer/innen erteilen dafür ihre ausdrückliche Zustimmung.

Wien, am 20.05.2024

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